Grundsteuer­reform 2022

„Wir müssen zunächst prüfen, ob der Eigentümer überhaupt der neuen Reform unterliegt. Dafür bieten wir einen kostenlosen Service an.“
Myrjam Ross, Steuerberaterin

Wieso eine Grundsteuer Reform?

Die bisherige Grundsteuer war verfassungswidrig, sodass der Gesetzgeber eine Reform erarbeitet hat. Die Eigentümer eines Grundstücks oder Wohneigentums haben die Pflicht, eine Grundsteuererklärung für jedes ihrer Grundstücke oder des Wohneigentums bis zum 31.10.2022 abzugeben.

Die KESS Steuerberatung hat sich auf diesen Sachverhalt spezialisiert und einen Prozess entwickelt, der diese Pflichterfüllung so weit wie möglich erleichtert und somit Zeit und Geld spart.

Was ist jetzt zwingend zu tun?

Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte ist sehr komplex. Es wird eine Vielzahl von Informationen eingefordert und auch die unterschiedlichen landesspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Schick uns Deine Unterlagen zu und wir prüfen den Sachverhalt kostenlos. So entsteht die Sicherheit, überhaupt der neuen Grundsteuer-Reform zu unterliegen und zur Abgabe verpflichtet zu sein. Anschließend machen wir einen kurzen Termin und besprechen das Ergebnis, das ist ein kostenloser Service.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schick uns das erhaltene Schreiben und den letzten Grundsteuerbescheid (wenn zur Hand) gerne zu. Dafür haben wir hier eine Hochlade-Funktion eingerichtet (Foto vom Handy aus oder auch als PDF möglich).

Gerne auch per Post: KESS STEUERBERATUNG, AM STADTGRABEN 43, 48143 MÜNSTER. Schreib gerne dazu, wann wir Dich gut erreichen können.

    Grundsteuer­reform 2022

    „Wir haben in den letzten Jahren viele Grundsteuerbescheide geprüft, die aufgrund eines falschen Einheitswertes oftmals nicht stimmten.“
    Alexander Schuster - KESS Steuerberatung

    Wie geht's weiter?

    Sollte es zu einer Veranlagung für die Grundsteuerreform 2022 kommen, haben wir bereits weiter gedacht.

    Unserer E-Mail ist eine Vollmacht beigefügt, die Du uns einfach unterschrieben zurückschickst. Sobald wir diese erhalten haben, erhältst Du eine Checkliste, in der die benötigten Unterlagen enthalten sind. Bei Rückfragen kannst Du jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. 

    Übrigens: Unsere Software ist zertifiziert und wird deutschlandweit von allen Städten und Gemeinden akzeptiert. So können wir die relevanten Daten ermitteln und online an die Behörden versenden.

    Für die Erstellung der Grundsteuer-Erklärung berechnen wir einmalig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 580 Euro zzgl. 19% USt. (untere Vergütung der Steuerberater­vergütungsverordnung).

    Einrichten der Software auf den Mandanten
    Erstellung der individuellen Erklärung für jedes Grundstück/Wohneigentum durch einen Grundsteuer-Experten
    „Vier-Augen-Prinzip“ Prüfung aller Eingaben durch einen unserer anderen Steuerberater
    Abgabe der Erklärung über Elster
    Übersendung der Unterlagen an die Behörde und den Mandanten
    Kostenlose Ersteinschätzung